Vertretung vor Finanzämtern, Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

Für unsere Mandanten stellen wir u.a. folgende Anträge gegenüber den Finanzämtern:

  • Anpassung der Steuervorauszahlung
  • Fristverlängerungen
  • Stundung der Steuerschulden
  • Erlass von Steuerschulden
  • Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
  • Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bzw. Aufhebung einer Steueranmeldung
  • Erstattung ausländischer Quellensteuer


Darüber hinaus kümmern wir uns auch um die Durchsetzung von Rechten gegenüber den Finanzämtern, Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

  • Im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt,
  • Bei Klagen vor Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof